Die Mitgliederversammlung der Sportgemeinschaft Busenweiler-Römlinsdorf e.V. hat am 07. März 2014 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Der allgemeine Mitgliedsbeitrag im Hauptverein beträgt für
Erwachsene 40,00 Euro/Jahr
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 25,00 Euro/Jahr
Familienbeitrag 80,00 Euro/Jahr
Sofern beide Elternteile Mitglied im Verein sind, wird ab dem ersten Kind ein Familienbeitrag
in Höhe von 80,00 Euro/Jahr eingeführt.
Der Familienbeitrag greift auch, wenn nur ein Elternteil Mitglied der SG ist, und zwar ab dem zweiten Kind.
Bei Eintritt in die Volljährigkeit geht die Familienmitgliedschaft im Folgejahr automatisch in eine Einzelmitgliedschaft über, der fällige Jahresbeitrag wird von dem bekannten Konto abgebucht.
Altersfreibetrag
Mitglieder ab dem 75. Lebensjahr sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
Schiedsrichter, die Ihre Pflichtspieleinsätze als Schiedsrichter nachweislich erbracht haben, bekommen Ihren Mitgliedsbeitrag zum Jahresende wiedererstattet. Der Nachweis muss bei der Vorstandschaft vorgelegt werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird immer zum 15. April, des laufenden Kalenderjahres eingezogen. Der Beitrag für Neumitglieder, die nach diesem Termin Mitglied werden wird immer zum 01. November eingezogen.
Die Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften der Mitgliedsbeiträge, können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
Eine Kündigung ist schriftlich, jeweils 3 Monate zum Jahresende möglich, diese muss beim Trainer / Übungsleiter abgegeben werden
In der Abteilung Tennis erhebt die Sportgemeinschaft von ihren Mitgliedern folgende Zusatzbeiträge:
Jahresbeitrag
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Mitgliedsbeitrag wird in der KW 16/17wie im Hauptverein eingezogen. Der Beitrag der Tennisabteilung wird zum Beitrag des Hauptvereins dazu addiert.
Der Jahresbeitrag beträgt für:
Erwachsene 35,00 € / Jahr
Familien 60,00 € / Jahr
Kinder und Jugendliche die im Hauptverein Mitglied sind dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Zusatzbeitrag Tennis spielen.
Mit der Entrichtung des Jahresbeitrages dürfen die Tennisplätze entsprechend der Platzordnung genutzt werden.
Gästeregelung
Die Platzgebühr für Gäste (Nichtvereinsmitglieder) – auch beim Spiel mit SG-Mitgliedern – beträgt pro Stunde und Person 5,00 Euro
Die Gebühr ist jeweils im Voraus dem Abteilungsleiter Tennis oder einem anderen befugten Mitglied zu bezahlen.
Das betreffende Mitglied hat auch dafür Sorge zu tragen, dass der Platzschlüssel wieder abgegeben und der Platz ordnungsgemäß verlassen wird.
Für Nichtmitglieder besteht keine Versicherung über die Sportgemeinschaft Busenweiler-Römlinsdorf e.V. beim WLSB (Württembergischer Landessportbund).
Daraus resultierend übernimmt der Verein auch keine Haftung bei Schadensfällen. Regressansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
Durch die Bezahlung der Platzgebühr erkennt der Gast die Platzordnung an und somit auch den genannten Haftungsausschluss des Hauptvereins.
Peterzell, den 07.03.2014
Bei Fragen, Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung wenden Sie sich einfach an Markus oder Sandra Keller.
Tel.: 07444 / 955880
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